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Mittelstandsförderung - Messen, Produktpräsentationen und weitere Maßnahmen
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft; Messen & Ausstellungen |
| Fördergebiet: | Sachsen |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
Mittelstandsförderung – Messen, Produktpräsentationen und weitere Maßnahmen
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen der
Richtlinien zur Mittelstandsförderung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Erschließung neuer Märkte mit dem Ziel, Bekanntheitsgrad und Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse zu verbessern.
Gefördert wird die Teilnahme von KMU an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland, die Teilnahme an Gemeinschaftsaktionen kleiner Unternehmen zur Darstellung ihrer Produkte bei regionalen Messen, die Teilnahme von KMU an Produktpräsentationen, die von Kommunen, Landkreisen, Kammern, Verbänden oder sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter organisiert werden sowie die Teilnahme von KMU an Symposien, die der Erschließung ausländischer Märkte dienen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß
KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Bei Produktpräsentationen sind Kammern, Verbände sowie sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter antragsberechtigt, wenn sie als Projektträger im Interesse der endbegünstigten KMU handeln.
Voraussetzungen
Unternehmen, die am Bundesprogramm zur
Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland teilnehmen, werden nicht gefördert.
Bei Messen und Symposien müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 2.000 EUR betragen, bei Produktpräsentationen und Erstellung von Werbematerialien mindestens 5.000 EUR.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie zur
Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, bei kleinen Unternehmen bis zu 65% der förderfähigen Ausgaben.
Für die Teilnahme an Messen, Produktpräsentationen, Symposien gilt:
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Die Förderung kann bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr erfolgen.
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Die zuwendungsfähigen Ausgaben können maximal 50.000 EUR je KMU und Maßnahme betragen.
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Für KMU, die sich an Veranstaltungen in der Republik Polen und der Tschechischen Republik beteiligen, beträgt der Zuschuss bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Bei Teilnahme an Messen, die im Auslandsmesseprogramm des Bundes enthalten sind, werden nur die Aufwendungen für den Betrieb des Standes (maximal 25.000 EUR) anerkannt.
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Für unabhängig von der Teilnahme an einer Veranstaltung erstellte firmenspezifische Werbematerialien betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 50.000 EUR je KMU und Kalenderjahr.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: http://www.sab.sachsen.de
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: http://www.sab.sachsen.de
zu richten.
Quelle
Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 16. Januar 2009, Sächsisches Amtsblatt Nr. 6 vom 5. Februar 2009, S. 259; geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 15. Dezember 2009, Sächsisches Amtsblatt Nr. 2 vom 14. Januar 2010, S. 35.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2011.

