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Bremisches Außenwirtschaftsförderungsprogramm
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft; Beratung; Messen & Ausstellungen |
| Fördergebiet: | Bremen |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Bremer Aufbau-Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH |
Bremisches Außenwirtschaftsförderungsprogramm
Ziel und Gegenstand
Das Land Bremen fördert Maßnahmen zur Erschließung und Bearbeitung von Auslandsmärkten.
Unterstützt werden
–
Messebeteiligungen,
–
Außenwirtschaftsberatungen,
–
Auslandsniederlassungen sowie
–
Einzelprojekte.
Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und langfristig eine Verbesserung der bremischen Wirtschaftsstruktur.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß
KMU-Definition der EU.
Voraussetzungen
Bei Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Bei Messebeteiligungen muss die Antragstellung vor Anmeldung zur entsprechenden Messe erfolgen.
Messebeteiligungen werden nur bei Messen und Ausstellungen mit überregionalem oder internationalem Charakter im Ausland sowie ausgewählten inländischen Messen gefördert, die im jährlich erstellten Messekatalog aufgeführt sind.
Außenwirtschaftsberatungen, Auslandsniederlassungen sowie Einzelprojekte können nicht gefördert werden, wenn sie sich auf Länder der Europäischen Union, der EFTA (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) oder Kandidatenländer der Europäischen Union beziehen.
Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Das Vorhaben darf dem öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist von der Art der Maßnahme abhängig.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme von Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bremen an die
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2–4
28195 Bremen
Tel. (04 21) 96 00-10
Fax (04 21) 96 00-8 10
E-Mail: mail@bab-bremen.de
Internet: http://www.bab-bremen.de
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2–4
28195 Bremen
Tel. (04 21) 96 00-10
Fax (04 21) 96 00-8 10
E-Mail: mail@bab-bremen.de
Internet: http://www.bab-bremen.de
und von Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bremerhaven an die
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Tel. (04 71) 9 46 46-61
Fax (04 71) 9 46 46-89
E-Mail: mail@bis-bremerhaven.de
Internet: http://www.bis-bremerhaven.de
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Tel. (04 71) 9 46 46-61
Fax (04 71) 9 46 46-89
E-Mail: mail@bis-bremerhaven.de
Internet: http://www.bis-bremerhaven.de
zu stellen.
Quelle
Richtlinien des Senators für Wirtschaft und Häfen vom 1. Dezember 2008, Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 137 vom 12. Dezember 2008, S. 1047;
Merkblatt Messebeteiligungen, Stand Juni 2009.
Wichtige Hinweise
EU- und Bundesmittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Kumulation von Fördermitteln ist ausgeschlossen.
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.

