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Außenwirtschaftsförderungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Außenwirtschaft; Beratung; Messen & Ausstellungen
Fördergebiet: Saarland
Förderberechtigte: Unternehmen; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. (ZPT); Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Außenwirtschaftsförderungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (AWF)

Ziel und Gegenstand

Dieses Programm dient dazu, Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, die zum Ziel haben, den Zugang zu überregionalen Märkten zu erleichtern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Förderungsfähig sind insbesondere folgende Projekte:
projektbezogene Außenwirtschaftsberatungen (Außenwirtschaftscoaching),
Die Teilnahme an internationalen Messen und Ausstellungen,
die Teilnahme an Firmengemeinschaftsbüros im Ausland (Firmenpools),
Markterkundungsreisen.

Antragsberechtigte

Die Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. (ZPT) erhält auf Antrag und nach Maßgabe des Programms für KMU Zuwendungen zur anteiligen Projektfinanzierung.
Weiterhin sind Unternehmen und Gruppen von Unternehmen (z.B. Arbeitskreise und -gemeinschaften) antragsberechtigt, sowie Kammern und Verbände der gewerblichen Wirtschaft für Unternehmen bzw. ihre Mitglieder.

Voraussetzungen

Außenwirtschaftscoachings sollen allgemeine und branchenspezifische Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen auf den betreffenden Zielmärkten vermitteln.
Für die Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland muss ein Eintrag im AUMA-Handbuch „international“ oder in vergleichbaren Verzeichnissen bestehen. Für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Inland, ein Eintrag im AUMA-Handbuch „Messeplatz Deutschland“. Für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Saarland werden nur volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige KMU unterstützt.
Für Firmenpools werden mindestens fünf, höchstens fünfzehn Firmen zum Zwecke der Markterschließung und Marktrepräsentanz zusammengeschlossen und müssen die Gewähr für einen ordentlichen und selbstständigen Geschäftsbetrieb bieten.
Die Auswahl der Zielländer und Kooperationspartner für Markterkundungsreisen erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft im Benehmen mit der ZPT sowie den Kammern und Verbänden der gewerblichen Wirtschaft.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderungen nach dem AWF sind De-minimis-Beihilfen im Sinne des KMU-Gemeinschaftsrahmens. Fördermittel der EU und des Bundes sind grundsätzlich vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Die ZPT erhält für das Außenwirtschaftscoaching einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 75% der entstehenden Kosten, höchstens jedoch 250 EUR pro beratendem Unternehmen.
Sofern bei Messen- und Ausstellungen keine Förderung im Rahmen der Teilname an Firmengemeinschaftsständen des Landes erfolgen kann, können als förderungsfähig anerkannte Mietkosten gewährt werden, wobei Zuwendungen unter 1.000 EUR nicht gewährt werden. Der Zuschuss zu den anerkannten Mietkosten beträgt in einzelnen:
Im Ausland:
für die erste Teilnahme 80%, höchstens jedoch 7.500 EUR
für die zweite Teilname 70%, höchstens jedoch 6.500 EUR
für die dritte Teilnahme 60%, höchstens jedoch 5.600 EUR
Im Inland:
für die erste Teilnahme 50%, höchstens jedoch 4.250 EUR
für die zweite Teilnahme 40%, höchstens jedoch 3.400 EUR.
Für Firmenpools kann im ersten Jahr der Teilnahme ein Zuschuss aus Landesmitteln bis zu 50% des Poolbeitrages, höchstens jedoch 5.000 EUR gewährt werden.
Die ZPT erhält für Markterkundungsreisen zu den Projektkosten Zuwendungen aus dem Landeshaushalt.

Antragsverfahren

Anträge sind an das
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Referat B/5
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. (06 81) 50 1-41 40
Fax (06 81) 50 1-42 11
E-Mail: referat.b5@wirtschaft.saarland.de
Internet: http://www.wirtschaft.saarland.de
zu richten.
Weitere Informationen sind auch bei der
Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. (ZPT)
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Tel. (06 81) 95 20-4 70
Fax (06 81) 5 84 61 25
E-Mail: info@zpt.de
Internet: http://www.zpt.de
oder im Internet unter http://www.saarland-international.de erhältlich.
Anmeldungen für Außenwirtschaftscoachings erfolgen formlos bei der ZPT.
Anträge für Förderungen für Teilnahme an Messe- und Ausstellungen sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der Messe oder Ausstellung unter Verwendung des Antragsformulars über die jeweils zuständige Wirtschaftskammer beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft einzureichen.
Anträge für die Teilnahme an Firmenpools sollen mindestens acht Wochen vor der Gründung oder dem Beginn der Teilnahme unter Verwendung des Antragsformulars über die jeweils zuständige Wirtschaftskammer beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft eingereicht werden.
Anmeldungen für Markterkundungsreisen sind formlos an die ZPT zu richten.

Quelle

Amtsblatt des Saarlandes vom 29. Dezember 2000, S. 2186; Informationen der ZPT, Stand Januar 2008.

Wichtige Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nach dem AWF besteht nicht.
 

Zusatzinformationen

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Ansprechpartner

Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. (ZPT)
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Tel. (06 81) 95 20-4 70
Fax (06 81) 5 84 61 25
E-Mail
Internet

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Referat B/5
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. (06 81) 5 01-41 40
Fax (06 81) 50 1-42 11
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