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Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft; Messen & Ausstellungen |
| Fördergebiet: | Schleswig-Holstein |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) |
Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Ziel und Gegenstand
Um die Exportfähigkeit und -tätigkeit schleswig-holsteinischer Unternehmen zu fördern, unterstützt das Land
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erstmalige Beratungen zur Beurteilung von Exportchancen und zur Erschließung von Auslandsmärkten,
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Beteiligungen an Messen im Ausland sowie mit besonderer Begründung die erstmalige Teilnahme kleiner Unternehmen an einer internationalen Messe in Deutschland und
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Beteiligungen an Firmengemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Anträge auf Teilnahme an internationalen Messen in Deutschland können ausschließlich von kleinen Unternehmen gestellt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die in der Fischerei, Aquakultur und in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.
Voraussetzungen
Zu fördernde Maßnahmen sollen auf ausgewählte Auslandsmärkte oder Teilmärkte ausgerichtet werden.
Beratungen müssen von Beratern mit ausgewiesener Außenwirtschaftserfahrung, deutschen Auslandshandelskammern oder Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft im Ausland durchgeführt werden.
Die Förderung einer Messe- oder Ausstellungsbeteiligung in Deutschland ist nur möglich, wenn das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei Jahre weniger als 10% seines Umsatzes im Ausland erzielt hat.
An Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens drei Unternehmen, darunter zwei Unternehmen aus Schleswig-Holstein teilnehmen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Beratungen und erstmaligen Messebeteiligungen, bei weiteren Beteiligungen höchstens 30%.
Bei Beratungen ist das branchenübliche Honorar für maximal acht Tagewerke zuwendungsfähig.
Pro Jahr kann ein Unternehmen maximal 15.000 EUR an Zuwendungen für diese Maßnahmen erhalten, pro Messe beträgt die maximale Förderung 5.000 EUR.
Die Höhe der Förderung für Beteiligungen an Firmengemeinschaftsbüros wird für höchstens 18 Monate gewährt und beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Förderzeitraum werden maximal 12.000 EUR gewährt.
Antragsverfahren
Anträge sollen spätestens drei Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare an die
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Frau Iris Krigar
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Tel. (04 31) 66 66 6-0
Fax (04 31) 66 66 6-7 68
E-Mail: krigar@wtsh.de
Internet: http://www.wtsh.de
Frau Iris Krigar
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Tel. (04 31) 66 66 6-0
Fax (04 31) 66 66 6-7 68
E-Mail: krigar@wtsh.de
Internet: http://www.wtsh.de
zu stellen.
Quelle
Bekanntmachung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 30. März 2010, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 15/16 vom 19. April 2010, S. 323.
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2010.
Wichtige Hinweise
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.

