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Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Außenwirtschaft; Messen & Ausstellungen
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)

Ziel und Gegenstand

Um die Exportfähigkeit und -tätigkeit schleswig-holsteinischer Unternehmen zu fördern, unterstützt das Land
erstmalige Beratungen zur Beurteilung von Exportchancen und zur Erschließung von Auslandsmärkten,
Beteiligungen an Messen im Ausland sowie mit besonderer Begründung die erstmalige Teilnahme kleiner Unternehmen an einer internationalen Messe in Deutschland und
Beteiligungen an Firmengemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Anträge auf Teilnahme an internationalen Messen in Deutschland können ausschließlich von kleinen Unternehmen gestellt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die in der Fischerei, Aquakultur und in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.

Voraussetzungen

Zu fördernde Maßnahmen sollen auf ausgewählte Auslandsmärkte oder Teilmärkte ausgerichtet werden.
Beratungen müssen von Beratern mit ausgewiesener Außenwirtschaftserfahrung, deutschen Auslandshandelskammern oder Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft im Ausland durchgeführt werden.
Die Förderung einer Messe- oder Ausstellungsbeteiligung in Deutschland ist nur möglich, wenn das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei Jahre weniger als 10% seines Umsatzes im Ausland erzielt hat.
An Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens drei Unternehmen, darunter zwei Unternehmen aus Schleswig-Holstein teilnehmen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Beratungen und erstmaligen Messebeteiligungen, bei weiteren Beteiligungen höchstens 30%.
Bei Beratungen ist das branchenübliche Honorar für maximal acht Tagewerke zuwendungsfähig.
Pro Jahr kann ein Unternehmen maximal 15.000 EUR an Zuwendungen für diese Maßnahmen erhalten, pro Messe beträgt die maximale Förderung 5.000 EUR.
Die Höhe der Förderung für Beteiligungen an Firmengemeinschaftsbüros wird für höchstens 18 Monate gewährt und beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Förderzeitraum werden maximal 12.000 EUR gewährt.

Antragsverfahren

Anträge sollen spätestens drei Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare an die
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Frau Iris Krigar
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Tel. (04 31) 66 66 6-0
Fax (04 31) 66 66 6-7 68
E-Mail: krigar@wtsh.de
Internet: http://www.wtsh.de
zu stellen.

Quelle

Bekanntmachung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 30. März 2010, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 15/16 vom 19. April 2010, S. 323.

Geltungsdauer

Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2010.

Wichtige Hinweise

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
 

Zusatzinformationen

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Ansprechpartner

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Frau Iris Krigar
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Tel. (04 31) 66 66 6-0
Fax (04 31) 66 66 6-7 68
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