| zurück | Trefferliste | weiter |
Fit für Auslandsmärkte - Go International
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft; Beratung |
| Fördergebiet: | Bayern |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK); zuständige Handwerkskammer (HWK); Außenwirtschaftszentrum Bayern; Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie |
Fit für Auslandsmärkte – Go International
Ziel und Gegenstand
Um die internationale Geschäftstätigkeit von bisher vorwiegend regional und national agierenden kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern, bieten die bayerischen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in Zusammenarbeit mit dem Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ an.
Schwerpunkte der Förderung sind:
–
Feststellung der Exportfähigkeit sowie Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie durch einen Coach,
–
erstmalige Beteiligung an internationalen Fachmessen und Ausstellungen,
–
Marketingmaßnahmen (Erstellung und Übersetzung firmenspezifischer Publikationen und Websites, Schalten von Inseraten in ausländischen Fachzeitschriften),
–
Hinzuziehung bzw. Einsatz von weiteren fach- oder länderspezifischen Beratern,
–
Personalschulungsmaßnahmen,
–
Produktzertifizierung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die
–
ihren Sitz bzw. eine wesentliche Betriebsstätte in Bayern haben,
–
keine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen und
–
der
KMU-Definition der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Voraussetzungen
Förderfähig ist grundsätzlich die Markterschließung von zwei neuen Märkten innerhalb von zwei Jahren.
Es sollen vor allem mittelständische Unternehmen gefördert werden, die über keine oder nur geringe Außenwirtschaftserfahrung verfügen und/oder neue Märkte erschließen wollen.
Grundsätzlich sind neu gegründete Unternehmen bzw. Unternehmen in der Gründungsphase nicht teilnahmeberechtigt.
Bei den antragstellenden Unternehmen muss ein erfolgreiches internationales Engagement zu erwarten sein.
Die Unternehmen können grundsätzlich über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren teilnehmen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Erstellung und der Umsetzung des Internationalisierungsplanes entstehen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 EUR pro Jahr. Beraterkosten werden bis zu 1/3 der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gefördert.
Antragsverfahren
Anträge sind bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu stellen, die auch die Teilnahmeunterlagen zusendet und die Anträge bearbeitet. Die Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammern können im Internet unter
http://www.auwi-bayern.de abgerufen werden.
Weiterführende Informationen erteilt das
Außenwirtschaftszentrum Bayern
IHK-Fördergesellschaft Außenwirtschaft Bayern mbH
IHK International
Lorenzer Platz 27
90402 Nürnberg
Tel. (09 11) 2 38 86-3
Fax (09 11) 2 38 86-50
E-Mail: info@awz-bayern.de
Internet: http://www.awz-bayern.de
IHK-Fördergesellschaft Außenwirtschaft Bayern mbH
IHK International
Lorenzer Platz 27
90402 Nürnberg
Tel. (09 11) 2 38 86-3
Fax (09 11) 2 38 86-50
E-Mail: info@awz-bayern.de
Internet: http://www.awz-bayern.de
Quelle
Förderbestimmungen zum Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“, Stand Januar 2010; Merkblatt über das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“, Stand September 2009; Informationen des Außenwirtschaftszentrums Bayern, Stand Februar 2010.
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2010.
Wichtige Hinweise
Das Außenwirtschaftszentrum Bayern hat die Förderbestimmungen neu veröffentlicht. Mittelständische Unternehmen können ab 1. Januar 2010 im Rahmen des Förderprojekts „Go International“ statt bisher einen gleichzeitig zwei neue Auslandsmärkte erschließen. Für Unternehmen, die bereits schon einmal an „Go International“ teilgenommen haben, besteht dann ebenfalls die Möglichkeit, einen zweiten neuen Auslandsmarkt zu erschließen.
11.12.09
Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln des Bundes, des Freistaates Bayern und der EU ist ausgeschlossen.
11.12.09
Die Förderung erfolgt als
De-minimis-Beihilfe.
11.12.09

