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Mittelstandsförderung - Intensivberatung / Coaching, Außenwirtschaftsberatung

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Außenwirtschaft; Beratung; Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Existenzgründung & -festigung; Umwelt- & Naturschutz; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Sachsen
Förderberechtigte: Existenzgründer/in; Unternehmen
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Mittelstandsförderung – Intensivberatung / Coaching, Außenwirtschaftsberatung

Ziel und Gegenstand

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen.
Die Beratungen umfassen insbesondere folgende Schwerpunkte:
Gründung,
Wachstum,
Markterschließung,
Existenzsicherung,
Unternehmensnachfolge,
Umweltberatungen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Natürliche Personen sind antragsberechtigt, wenn sie eine Unternehmensnachfolge in Sachsen planen oder wenn sie mit ihrer Geschäftsidee dazu beitragen, die Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in einem Ort oder Ortsteil sicherzustellen.

Voraussetzungen

Die Beratung muss durch selbständige Berater oder Beratungsunternehmen unter Mitwirkung eines zugelassenen Qualitätssicherers durchgeführt werden.
Bei Beratungen mit Schwerpunkt Außenwirtschaft oder Umwelt muss der Antragsteller nachweisen, dass er eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vorgeschaltet hat. Standardleistungen der Kammern müssen vorab in Anspruch genommen werden.
Bei arbeitsplatzrelevanten Beratungsmaßnahmen ist ein besonderer Schwerpunkt auf den Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen zu legen.
Nicht gefördert werden
routinemäßige Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
Beratungen, die der Einführung oder Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen dienen,
die Entwicklung von Marketingkonzepten für Netzwerke,
Beratungen, die eine Produktionsverlagerung an einen Standort außerhalb Sachsens zum Gegenstand haben oder hiermit im Zusammenhang stehen,
Beratungen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagewerken.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 240 EUR je Tagewerk, maximal jedoch 30% der förderfähigen Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung.
Gefördert werden bis zu 60 Tagewerke pro Jahr und innerhalb von drei Jahren maximal 100 Tagewerke.
Die Kosten der Beratung (ohne Qualitätssicherungskosten) sollen 800 EUR (netto) je Tagewerk nicht überschreiten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei einem anerkannten Qualitätssicherer einzureichen. Dieser hilft unter anderem bei der Ermittlung des Beratungsbedarfs und der Beratungsaufgabe und kalkuliert die Dauer sowie die Kosten der Beratung.
Die anerkannten Qualitätssicherer können bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter der Hotline (03 51) 49 10-49 10 erfragt werden.
Anerkannte Qualitätssicherer sind z.B.:
RKW Sachsen GmbH
Freiberger Straße 35
01067 Dresden
Tel. (03 51) 83 22 30
Fax (03 51) 83 22 400
E-Mail: info@rkw-sachsen.de
Internet: http://www.rkw-sachsen.de
Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
Uhlandstraße 39
01069 Dresden
Tel. (03 51) 4 17 50-30
Fax (03 51) 4 17 50-59
E-Mail: info@ellipsis.de
Internet: http://www.ellipsis.de
Das Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung. Der Qualitätssicherer leitet den Antrag mit seiner Stellungnahme und allen übrigen erforderlichen Unterlagen weiter an die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 4 91 00
Fax (03 51) 49 10 40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: http://www.sab.sachsen.de
Bei einer Förderzusage beauftragt der Qualitätssicherer im Einverständnis mit dem Antragsteller einen ausgewählten freien Berater bzw. ein Beratungsunternehmen und kontrolliert die Durchführung der Beratung hinsichtlich Qualität, Umfang, Termin und Wirkung.
Der Beginn des Vorhabens (zum Beispiel Abschluss des Beratervertrages) darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beziehungsweise nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn durch die SAB erfolgen.

Quelle

Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 16. Januar 2009, Sächsisches Amtsblatt Nr. 6 vom 5. Februar 2009, S. 259; geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 15. Dezember 2009, Sächsisches Amtsblatt Nr. 2 vom 14. Januar 2010, S. 35; Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) vom 26. Februar 2010 und Bekanntmachung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) vom 26. Februar 2010.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2011.

Wichtige Hinweise

Nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) vom 26. Februar 2010 wurden die Fördersätze gesenkt. Die Kurzübersicht berücksichtigt die geänderten Fördersätze. 03.03.10
Kurzberatung und Vorgründungsberatung werden an anderer Stelle dargestellt. 11.02.09
 

Zusatzinformationen

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Ansprechpartner

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-10 15
E-Mail
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