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Internationale Technologiekooperationen

Detailaufnahme eines Netzwerksteckers mit Kabel

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen verstärkt den Weg internationaler Technologiekooperationen gehen, um ihr Innovationspotenzial und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern und auszubauen.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt deshalb technologieorientierte, forschende KMU bei der Anbahnung und Realisierung von Technologiekooperationen mit Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) aus wirtschaftlich-technisch bedeutsamen Ländern (ausgenommen sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union).

Die Richtlinie zur Förderung der Anbahnung internationaler Technologiekooperationen mittelständischer Unternehmen ist vor kurzem in Kraft getreten. Die Förderung soll flexibel und bedarfsgerecht erfolgen. Entscheidend ist die Nachfrage der Unternehmen.

Gefördert wird die Durchführung einer Kooperationsveranstaltung im jeweiligen Zielland ggf. in Kombination mit einer entsprechenden Fach-/Leitmesse oder Besuchen technologierelevanter Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Hinzu kommen entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen bzw. weitere Unterstützungsleistungen nach der Kooperationsveranstaltung bei der Realisierung konkreter Technologiekooperationen.

Die für die Durchführung der Projekte in Frage kommenden Organisationen oder Einrichtungen sollen sowohl den Bedarf der KMU nach internationaler Technologiekooperationen als auch die Innovationspotenziale der Zielländer kennen. Damit wird ein zielgerichtetes matching von Angebot und Nachfrage sichergestellt.

Das BMWi hat die Durchführung des Förderprogramms an Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH übertragen. Anträge zur Förderung können dort bis zum 30. April 2011 fortlaufend gestellt werden.

Was wird geleistet?

Vorbereitung und Durchführung des Programms durch geeignete Institutionen.

Wer kann teilnehmen?

Klein- und mittelständische deutsche Unternehmen. Die Teilnehmer tragen ihre Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten selbst.

Wer erhält die Zuschüsse ?

Antragsberechtigt sind

  • wirtschaftsnahe Organisationen oder Einrichtungen,
  • Arbeitsgemeinschaften oder Zusammenschlüsse für Wirtschafts- und Technologiekooperationen mit ausländischen Partnern, sowie
  • marktorientierte Forschungs- und Technologieeinrichtungen,

die über entsprechende Kontakte zu Forschungseinrichtungen und technologieorientierten, forschenden Unternehmen im jeweiligen Zielland und ausgeprägte Erfahrungen im Umgang mit KMU verfügen.

Weitere Informationen

Richtlinie zur Förderung der Anbahnung internationaler Technologiekooperationen

Antragsformular für die Gewährung einer Zuwendung

Kontaktdaten

Germany Trade & Invest

Axel Dörr

Informations- und Kontaktveranstaltungen Südosteuropa, Afrika, Nahost und arabische Länder; Exportinitiative Energieeffizienz

Telefon(0228) 24 99 3 - 263  Fax: (0228) 24 99 3 - 212

E-Mail: axel.doerr@gtai.de

Internet: Germany Trade & Invest


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