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Gründungs- und Mittelstandsförderung - Außenwirtschaftsberatungsprogramm
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft; Beratung |
| Fördergebiet: | Hessen |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK); zuständige Handwerkskammer (HWK); Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern |
Gründungs- und Mittelstandsförderung – Außenwirtschaftsberatung
Ziel und Gegenstand
Das Land Hessen fördert Außenwirtschaftsberatungen zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Gefördert werden Einzel- und Gruppenberatungen zur firmenindividuellen Markterkundung, zur Schaffung oder Erweiterung von Exportstrukturen oder zum Auf- oder Ausbau von Niederlassungen oder Kooperationen vor Ort.
Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung neuer Märkte im Ausland durch zusätzliche Beratungsangebote zu unterstützen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß
KMU-Definition der EU aus den Bereichen produzierendes Gewerbe, Handwerk und handwerksähnliche Gewerbe, Groß- und Einzelhandel oder Dienstleistungen oder um einen Angehörigen der Freien Berufe.
Voraussetzungen
Der Betrieb muss grundsätzlich zu einer Außenwirtschaftstätigkeit geeignet und in der Lage sein.
Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen, Projektsteuerung sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Nicht förderfähig sind zudem Außenwirtschaftsberatungen für Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone sowie Markteinführungsberatungen, die als Beihilfe für exportbezogene Tätigkeiten gewertet werden, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit in der Europäischen Union in Zusammenhang stehen.
Es gelten die
Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
–
bei Einzelberatungen bis zu 400 EUR je Beratungstag. Förderfähig sind mindestens zwei, in der Regel bis zu fünf Beratungstage. Innerhalb von drei Jahren darf die Summe der Beratungszuschüsse 6.000 EUR nicht übersteigen.
–
bei Gruppenberatungen bis zu 500 EUR je Beratungstag
Es wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 40% vorausgesetzt.
In den EFRE-Vorranggebieten wird ein erhöhter Zuschuss gewährt.
Antragsverfahren
Die Förderung der Außenwirtschaftsberatung ist bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beziehungsweise bei der zuständigen Handwerkskammer zu beantragen.
Zuständig für die Umsetzung des Hessischen Außenwirtschaftsberatungsprogramms ist die
Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt/Main
Tel. (0 69) 21 97-0
Fax (0 69) 21 97-14 24
E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de
Internet: http://www.frankfurt-main.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt/Main
Tel. (0 69) 21 97-0
Fax (0 69) 21 97-14 24
E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de
Internet: http://www.frankfurt-main.ihk.de
Quelle
Richtlinie vom 3. Dezember 2008, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 22. Dezember 2008, S. 3476.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Wichtige Hinweise
Die Förderung erfolgt als
„De minimis“-Beihilfe.

