Worauf es bei Investitionen im Ausland ankommt und was Unternehmen beachten müssen.

Direktinvestitionen

Schon seit langem werden ausländische Absatzmärkte durch Produktion vor Ort – also durch Direktinvestitionen – abgesichert oder hinzugewonnen. Die Entwicklung der deutschen Direktinvestitionen im Ausland spiegelt diesen Trend wider. Ihr Bestand hat sich allein in den 90er Jahren des vergangenen Jahrtausends auf 405 Mrd. Euro vervierfacht.

Auslandsinvestitionen setzen mehr als Exporte eine sorgfältige Planung voraus, da sie langfristig ausgerichtet sind und größere Beträge bereitgestellt werden müssen. Investitionen in Schwellenländern sind ungleich risikoreicher, allerdings gibt es auch staatliche Unterstützung und Förderung. Das nachfolgende Kapitel widmet sich den Investitionen in Schwellenländern, die Empfehlungen gelten aber prinzipiell auch für Investitionen in Industrieländer.

Gut planen

Für eine erfolgreiche Auslandsinvestition ist eine klare Unternehmensstrategie, ausreichend Kapitalkraft und Managementkapazität unabdingbar.

Um die Chancen einer Investition im Ausland zu realisieren, muss sich der Unternehmer frühzeitig darüber bewusst werden, welche Risiken und welche Herausforderungen bestehen und Antworten in einer entsprechenden Unternehmensstrategie dafür bereithalten.
Ausreichende Kapitalkraft ist notwendig, um auch bei unvorhergesehenen Entwicklungen genügend Durchhaltevermögen und Flexibilität zu haben. Engagements in Ländern mit hoher Inflationsrate erfordern eine deutlich höhere Eigenkapitalausstattung als in Deutschland üblich.
Häufig fehlt es Mittelständlern rein quantitativ an geeignetem Management, um Auslandsinvestitionen systematisch vorzubereiten, durchzuführen und zu begleiten.

Risiken einschätzen und beherrschen

Von herausragender Bedeutung für den Erfolg einer Auslandsinvestition ist nach ausreichender Planung die richtige Einschätzung der Risiken vor Ort. Die sind häufig ganz anderer Art als in Deutschland. Die Risikostruktur von Investitionen in Entwicklungsländern wird im Wesentlichen geprägt durch das Länderrisiko, das Projektrisiko und das Partnerrisiko.

In der Regel ist eine detaillierte Untersuchung dieser spezifischen Risikobereiche notwendig, bei größeren oder komplexeren Investitionsvorhaben in Form einer Machbarkeitsstudie. Sie liefert Entscheidungsträgern im Unternehmen, Geschäftsbanken und anderen beteiligten Finanzierungsinstitutionen die notwendigen Informationen für deren Arbeit. 

Unternehmen sind sich häufig nicht hinreichend bewusst, dass wichtige Rahmenbedingungen, die in der EU gegeben sind, in vielen Ländern nicht so erwartet werden können. Der Investor aber muss sein Umfeld im Ausland sehr genau kennen. Ein wichtiger Baustein ist daher die Kenntnis der politischen und wirtschaftlichen Situation sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung des Investitionslandes.

Bei der Beurteilung der Risiken kann die DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft hilfreich zu Seite stehen.

Investieren in Reform- und Schwellenländern

Für Investitionen in Reform- und Schwellenländer gelten einige Besonderheiten. Zum einen sind die rechtlichen und politischen Risiken in der Regel höher, zum anderen gibt es im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit besondere Angebote, um Investitionen in Reform-und  Schwellenländern zu erleichtern.

Investitionen in Entwicklungsländern setzen bei den betreffenden Unternehmen gewisse Stärken voraus. Das gilt vor allem für eine klare Unternehmensstrategie, für die Kapitalkraft und für die Managementkapazität. Bei vielen deutschen Firmen besteht hier ein Engpass, zumal Engagements in Ländern mit höheren Inflationsraten als in Euroland auch eine deutlich höhere Eigenkapitalausstattung verlangen

Investitionsschutzabkommen

Mit den bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträgen hat die Bundesregierung ein dichtes Netz verbindlicher Schutzregelungen für deutsche Auslandsinvestitionen aufgebaut. Die Verträge sind zudem grundsätzlich Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken.

Die Verträge umfassen folgende Elemente:

  • Gewährleistung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung im Zusammenhang mit Investitionen
  • Garantie des freien Transfers von Kapital und Erträgen
  • Eigentumsschutz, wertgerechte Entschädigung im Fall einer Enteignung sowie Rechtsweggarantie
  • Vereinbarung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Investor und Gastland

Genauere Informationen sowie eine Liste mit Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).