Bei vielen Auslandsprojekten geht es vor allem um die Absicherung von Risiken, aber auch um den Zugang zu Fremdfinanzierungen.

Grundlagen

Nach einer soliden strategischen Unternehmensplanung im Mutterhaus und gegebenenfalls der Partnerwahl folgt der wichtige Bereich der Finanzierung. Jede Finanzierung muss maßgeschneidert sein. Deshalb ist die Frage des Verhältnisses von Eigenmitteln zu Fremdmitteln in jedem Fall nach den individuellen Gegebenheiten zu entscheiden. Hierbei muss bei Joint Ventures vor allem die Finanzkraft des lokalen Partners geprüft werden. Auch die zulässige Höhe ausländischer Beteiligungen sowie nationale Transferbestimmungen für Gewinne, Zinsen und Repatriierung von Kapital oder Darlehen können die Finanzstruktur beeinflussen. Zunächst ist das Investitionsvolumen sorgfältig zu ermitteln. Hierzu zählen:

  • die sachliche und zeitliche Darstellung des Investitionsprogramms
  • Anlagenbeschaffung (Lieferungen/Leistungen der Partner, Ausschreibungen, Gebrauchtmaschinen)
  • Umlaufvermögen
  • Grundstücke/Gebäude (Kauf/Miete)
  • Sacheinlagen

Gegebenenfalls sind Gutachten unabhängiger Dritter zu erstellen, beispielsweise wenn es um die Bewertung von Gebrauchtmaschinen oder lokalen Grundstücken geht. Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass der Finanzierungsbedarf das ursprüngliche Plansoll oft übersteigt.

Dies gilt sowohl für das Anlage- als auch für das Umlaufvermögen. Es gilt also, eine ausreichende Reserve für Unvorhergesehenes einzukalkulieren, die nach den Erfahrungen der DEG ca. 10 bis 20 Prozent des ermittelten Finanzierungsbedarfs umfassen sollte.

Eine solide Finanzierung, d. h. eine ausreichende Ausstattung mit Eigenkapital, ist bei Auslandsinvestitionen in Entwicklungsländern unabdingbar. Erfahrungen zeigen, dass eine Eigenkapitalquote von ca. einem Drittel in den meisten Fällen angemessen ist. 

Darüber hinaus sind Besonderheiten bei der Fremdfinanzierung, bei einer Firmenbeteiligung und bei der Projektfinanzierung zu beachten.

Förderbanken der Länder

Die Förderbanken der Länder unterstützten kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler bei der Erschließung neuer Märkte durch Investitionskredite. Dabei sind die Förderbedingungen und -arten von Land zu Land unterschiedlich. Es werden beispielsweise Joint-Ventures, Tochtergesellschaften, Erwerb von Gewerbeimmobilien, Betriebsausstattungen u.ä. finanziert. Die Konditionen erfahren Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Förderbank.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) - Bankengruppe

Der "KfW-Unternehmerkredit Ausland" dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen im Ausland zu günstigen Konditionen. Die KfW fördert Markteintritts-, Gründungs- und Aufbauinvestitionen deutscher Unternehmen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben technologieorientierter Unternehmen werden in besonderem Maße gefördert. Dabei finanziert die KfW Neugründungen, Akquisitionen und Joint-Ventures. Für Investitionen in den Umweltschutz gibt es ebenfalls ein Förderprogramm.

Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)

Die DEG hat sich auf die Finanzierung von Investitionen in Entwicklungsländern spezialisiert. Sie hat dafür risikoadäquat gestaltete Paketlösungen, die der jeweiligen Projektkonstellationen angemessen Rechnung tragen. Sie bietet Unternehmen Beteiligungen, die variabel gestaltet und immer Minderheitsbeteiligungen sind. Sie stellt langfristige Darlehen in Euro oder Dollar bereit, bei denen die Sicherheiten auf die Projektstärke abgestellt sind.

Darüber hinaus gewährt die DEG Garantien und bietet die flexiblen Einsatzmöglichkeiten von Mezzanin-Finanzierungen. Mit diesem Instrument - einer Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital - können Finanzierungen sinnvoll ergänzt und sichergestellt werden. Die DEG führt neben anderen Partnern das Public Private Partnership-Programm im Auftrag des Bundes durch.

PwC GmbH: Investitionsgarantien des Bundes

Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Direktinvestitionen im Ausland Garantien zur Absicherung politischer Risiken (z.B. Verstaatlichung, Enteignung, Krieg, Zahlungsverbote etc.) Bei der Durchführung des Projekts im Ausland muss das deutsche Interesse zum Ausdruck kommen, d.h. die Investition darf den politischen Zielsetzungen der Bundesregierung nicht entgegenstehen, und das Risiko muss vertretbar sein.

Garantiefähig sind Anteile an ausländischen Unternehmen, ausländischen Unternehmen gewährte Darlehen, Kapitalausstattungen von Auslandsniederlassungen deutscher Betriebe sowie andere vermögenswerte Rechte. Wirtschaftliche Risiken werden dagegen nicht abgedeckt.