Webinar
Termin:
27.09.2022
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Es gilt der Grundsatz des freien Außenwirtschaftsverkehrs. Dies ergibt sich aus § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Von diesem Grundsatz abweichend sind allerdings Ausnahmen möglich. Danach sind Beschränkungen zulässig, wenn
- wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten sind,
- eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten ist, oder
- wenn die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland vor einer erheblichen Störung bewahrt werden müssen.