Webinar
Termin:
03.11.2022
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Offenbach am Main,
IHK Darmstadt,
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Viele Länder fordern bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten. In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Sie dienen als Nachweis des handelspolitischen Ursprungs und damit zur Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen im Empfangsland. Oftmals sind sie auch Bestandteil von Akkreditiv- oder Kaufvertragsbedingungen. Liegt das Ursprungszeugnis zum Zeitpunkt der Importdeklaration nicht vor, so kann dies zu erheblichen Folgekosten oder sogar zu einem Importhindernis führen.