Jede Ware ist im grenzüberschreitenden Handel außerhalb der EU mit einer sogenannten Codenummer/Zolltarifnummer in der Zollanmeldung zu versehen.
Anhand dieser Codenummern/Zolltarifnummern für Waren bestimmen sich je nach Geschäftsrichtung (Einfuhr oder Ausfuhr) die Zölle, Steuern, Verbote und Handelsbeschränkungen (z. B. Exportkontrolle), Antidumpingregelungen, Ausgleichszölle, Genehmigungs- und Lizenzverfahren, Zollkontingente sowie Präferenzkalkulationen. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Eintarifierung können sein, wie z. B. die Ausstellung von falschen Präferenznachweisen, die Nichtbeachtung von Ausfuhrgenehmigungspflichten oder die Ermittlung von unkorrekten Zollabgaben.
Eine falsche Wareneinreihung kann straf- und bußgeldrechtliche Folgen haben. Die Pflege der zolltariflichen Stammdaten ist deshalb eine wichtige Aufgabe.