Mit Erstellung der Ausfuhranmeldung ist zu prüfen, ob die betreffenden Waren einer Genehmigungspflicht oder sogar einem Exportverbot unterliegen. Aber auch eine Genehmigung durch die Bundessbank zum Erhalt des Kaufpreises kann notwendig sein. Hierzu bieten verschiedene Behörden Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wie nutze ich diese Seiten? Wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sie auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen? Anhand von Beispielen werden die einzelnen Prüfschritte erläutert.
Internetrecherche als Hilfsmittel zur Exportkontrolle
Seminar
Termin:
28.11.2022
Ort:
Detmold, Deutschland
Veranstalter:
IHK Lippe zu Detmold