Exporteure die Waren oder Dienstleistungen zollbegünstigt (zollfrei oder zu ermäßigten Zollsätzen) auf ausländischen Märkte platzieren, erzielen dort unter Umständen entscheidende Wettbewerbsvorteile. Derartige Zollbegünstigungen sind wesentlicher Bestandteil der Präferenzabkommen, die zwischen der Europäische Union und verschiedenen Drittländern geschlossen wurden. Die Inanspruchnahme von Zollbegünstigungen setzt jedoch die exakte Beachtung materieller und formeller Ursprungsregeln voraus.
Die Einhaltung und Handhabung der entsprechenden Vorschriften bereiten in der täglichen Praxis jedoch vielfach Schwierigkeiten. Für unterschiedliche Präferenzräume gelten oftmals auch sehr unterschiedliche Kriterien. Zudem gibt es im Bereich des handelspolitischen bzw. wettbewerbsrechtlichen Ursprungs weitere ursprungsrelevante Regelungen und Begriffe, die in der Praxis häufig zu Missverständnissen führen.