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(DIHK) - Unternehmen, die Waren mit der Schweiz, Norwegen, Island, den Faröer-Inseln oder Jordanien austauschen, können ab September von vereinfachten Ursprungsregeln profitieren. Weitere Länder könnten bald folgen.

Internationale Handelsabkommen beinhalten für Unternehmen teils enorme Zollvorteile – wenn sie denn genutzt werden. Doch gerade kleinere Betriebe scheitern oft an bürokratischen Hürden bei der Ermittlung und Anwendung der präferenziellen Ursprungsregeln, also der Vorschriften zur Bestimmung des – für die Zollbemessung maßgeblichen – Warenursprungs.

Weitere Partner voraussichtlich zum Jahreswechsel im Boot
Vor diesem Hintergrund hatten sich 2019 die EU-Mitglieder und 22 weitere Partner – darunter etwa die EFTA-Staaten, die Mittelmeeranrainer, die westlichen Balkanstaaten oder die Türkei – im "Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln", kurz PEM, auf modernisierte Ursprungsregeln geeinigt.

In Kraft treten sollen die neuen PEM-Ursprungsregeln am 1. September 2021, zunächst allerdings voraussichtlich nur mit der Schweiz, Norwegen, Island, den Faröer-Inseln und Jordanien. Die EU geht davon aus, dass die übrigen PEM-Länder bis Ende 2021/Anfang 2022 nachziehen. Lediglich Marokko, Algerien und Syrien haben den neuen Regeln bislang nicht zugestimmt.

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