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(DIHK) - Einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung in der EU, eine gerechtere Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten, mehr Transparenz über effektive Steuersätze international tätiger Großkonzerne, stärkere Anreize für Eigenkapital und mehr: Mit ihrer Agenda "Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert" kündigt die EU-Kommission umfangreiche Reformen an.

In der Agenda, die die Kommission am 18. Mai vorgestellt hat, wird sowohl eine kurzfristige Vision einer Unternehmensbesteuerung skizziert, mit der die Folgen der Covid-19-Pandemie bewältigt werden sollen, als auch eine langfristige Vision zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums mit neuen Arbeitsplätzen in der EU.

Fortschritte, die bei den Beratungen innerhalb der Staatengemeinschaften G20 beziehungsweise OECD zu einer globalen Steuerreform erzielt werden, sollen berücksichtigt werden. Konkrete Maßnahmen will die EU-Kommission 2022 vorlegen.

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