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(DIHK) - Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) jetzt in einer neuen Veröffentlichung.

Auch wenn die Mitte 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu zahlreichen gesetzlichen Anpassungen geführt hat, sind die nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen nach wie vor sehr unterschiedlich. Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten.

So wird etwa in Dänemark eine Sonderverbrauchssteuer auf bestimmte Verpackungen erhoben, in Griechenland können sich ausländische Online- und Versandhändler nur über einen Repräsentanten registrieren lassen, in Spanien besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, sodass der Grüne Punkt obligatorisch auf die Verpackungen zu drucken ist, ...: All diese Details hat der DIHK jetzt in der Übersicht "Umgang mit Verpackungen in Europa" zusammengestellt.

Auf 58 Seiten erfahren die Leser, was in den 27 EU-Mitgliedstaaten, aber auch in Großbritannien, Norwegen, der Türkei und in der Schweiz zu beachten ist.

Die Publikation steht hier zum Download bereit:

"Umgang mit Verpackungen in Europa" (PDF, 3 MB)

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