BEGIN:VCALENDAR VERSION:2.0 METHOD:PUBLISH BEGIN:VEVENT SUMMARY:Die Organisation der Exportkontrolle CLASS:PUBLIC DESCRIPTION:Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/die-organisation-der-exportkontrolle-739366 \nDie Zollverwaltung erwartet vom exportierenden Unternehmen, dass es über eine funktionierende Exportkontrolle verfügt. Diese hat sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerzuspiegeln. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verlangt ebenfalls funktionierende exportkontrollrechtliche Prüfschritte und kann vom Exporteur verlangen, die bestehende Exportkontrolle schriftlich darzulegen. Vermehrt fordern dies aber auch Geschäftspartner von ihren Kunden, wie entsprechende Praxisfälle belegen. Dies umfasst die Einhaltung von Genehmigungspflichten für bestimmte Güter ebenso wie z.B. die Sanktionslistenprüfung und die Beachtung der Embargobestimmungen. Diese Prüfprozesse sind nach der Dual-use-VO nachzuweisen. X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:
Die Zollverwaltung erwartet vom exportierenden Unternehmen, dass es über eine funktionierende Exportkontrolle verfügt. Diese hat sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerzuspiegeln. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verlangt ebenfalls funktionierende exportkontrollrechtliche Prüfschritte und kann vom Exporteur verlangen, die bestehende Exportkontrolle schriftlich darzulegen. Vermehrt fordern dies aber auch Geschäftspartner von ihren Kunden, wie entsprechende Praxisfälle belegen. Dies umfasst die Einhaltung von Genehmigungspflichten für bestimmte Güter ebenso wie z.B. die Sanktionslistenprüfung und die Beachtung der Embargobestimmungen. Diese Prüfprozesse sind nach der Dual-use-VO nachzuweisen.
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