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(SPECTARIS) - Zum Inkrafttreten des ersten konsolidierten chinesischen Exportkontrollgesetzes am 1. Dezember 2020 kommentiert Jörg Mayer, Geschäftsführer des Deutschen Industrieverbands SPECTARIS:
„Besorgniserregend für deutsche Unternehmen ist die im chinesischen Exportkontrollgesetz vorgesehene Ausweitung der Exportkontrolle auf alle Güter, die die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen Chinas gefährden können. So hat Chinas Regierung bei Bedarf einen Hebel, den Handel bestimmter Güter aufgrund von Sicherheitsbedenken einzuschränken. Für die SPECTARIS-Branchen, deren Vorprodukte aus China vom Anwendungsbereich des Gesetzes betroffen sind oder zukünftig sein können, schaffen die unbestimmten Rechtsbegriffe neues Unsicherheitspotential. Hinzu kommt die Frage, ob zukünftig bei Exporten und Re-Exporten für bislang noch nicht definierte Güter Ausfuhrgenehmigungen der chinesischen Behörden erforderlich sein werden.“

Mayer: „Das neue Exportkontrollgesetz müssen wir akzeptieren. Jedoch fordert SPECTARIS die Bundesregierung und die EU-Kommission eindringlich auf, sich in bilateralen Gesprächen mit China für eine rasche Veröffentlichung von Durchführungsbestimmungen und Orientierungshilfen in englischer Sprache einzusetzen und China zur Einhaltung des fairen und regelbasierten Welthandels zu verpflichten. Das neue Gesetz muss für deutsche Unternehmen praktikabel ein.“

Weitere Informationen und den SPECTARIS-Leitfaden zum Exportkontrollgesetz finden Sie hier

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